… Airbnb …

So mancher plant einen Urlaub in Innsbruck über Airbnb. Daher will die Stadtpolitik das Thema jetzt besonders aktiv aufgreifen, wobei die Information dazu schon recht umfangreich sind:

Aktuell sind auf airbnb.com in Innsbruck für Slyvester (31.12. bis 2.1.) 92 Angebote zu finden.

Airbnb hat auch einen Reisbericht Österreich herausgegeben, zu Tirol finden sich darin folgende Daten:

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Im Arbeitsübereinkommen der „neuen“ Innsbrucker Stadtregierung 2018 bis 2024 ist auf Seite 32 zu lesen:

„Wir wollen gemeinsam mit dem Land Tirol und dem Bund ein Maßnahmenpaket bezüglich der „AirBnB-Problematik“ entwickeln.“

In der TT vom 16.6.2017 war unter anderem zu lesen:

„Für Tirol hatte Gerhard Föger, Leiter der Tourismusabteilung im Land, vergangenen Jänner gegenüber der TT die Umrisse skizziert. Das Prinzip: Airbnb und Co. heben von den Gästen automatisch die Kurtaxe ein und liefern sie an das Land ab. Das Geld wird an die Tourismusverbände weitergeleitet. Nötig dafür wäre eine Änderung des Aufenthalts- und Abgabengesetzes. Denn bisher ist geregelt, dass die Kurtaxe vom Vermieter eingezogen wird und nicht von einer Buchungsplattform. Ein Start wäre 2018 möglich.

In welcher Form eine „Airbnb-Novelle“ kommt, ist noch offen. Die Gespräche über eine angestrebte „automatisierte Kurtaxen-Abgabe“ würden andauern, aber ein Ende sei „in Sicht“, sagte der Fachgruppenobmann der Hotellerie in der Wirtschaftskammer Tirol, Mario Gerber. In Kürze werde es ein Konzept geben, zeigte sich Gerber optimistisch.

In Wien sind Vermittlungsplattformen ab Mitte August verpflichtet, Kontaktdaten und Adressen der bei ihnen registrierten Unterkünfte der Stadt zu melden. Damit soll sichergestellt werden, dass die Ortstaxe abgeführt wird.

Airbnb listete Ende 2016 in Österreich nach eigenen Angaben 17.000 Unterkünfte, davon rund 8000 in Wien, 900 in Innsbruck und 800 in Salzburg. Rund 10% der Unterkünfte werden an mehr als 180 Tagen im Jahr vermietet, sagte Airbnb-Sprecherin Isabelle Witzleben. Bei Airbnb muss der Vermieter 3% des Netto-Übernachtungspreises als Provision abgeben und der Gast zahlt 6 bis 12 Prozent Vermittlungsprovision plus Reinigungsgebühr.“

Eine Studie aus dem Jahr 2016 stellt fest: „Alleine aus Tirol fehlen dem Staat durch private Vermietungen über Plattformen wie Airbnb, Wimdu oder 9flats jährlich zwei Mio. Euro an Steuern, zeigt eine Studie der Tourismusberatung Prodinger.2016 dürften bundesweit rund 9 Mio. Euro an Mehrwertsteuereinnahmen abgehen. Weitere 4,5 Mio. Euro sollen den Gemeinden an nicht bezahlten Orts- und Kurtaxen entgehen. Dazu kommt noch nicht abgeführte Einkommenssteuern.“

Airbnb in anderen Städten:

In zahlreichen Metropolen hat man Airbnb stark eingeschränkt. In London dürfen ganze Wohnungen seit 2017 nur noch insgesamt 90 Tage lang kurzfristig vermietet werden. Für einen längeren Zeitraum braucht es eine Widmungsänderung.

In Amsterdam wurde diese Frist mit 60 Tagen festgesetzt, ab 2019 sind es sogar nur noch 30 Tage. In Tokio gibt es eine Begrenzung auf 180 Tage im Jahr, Vermieter brauchen eine staatliche Lizenz, ebenso in Hongkong, falls man dort Wohnungen für weniger als 28 Tage vermieten will.

In New York City hat man die Sharing Economy auf ihren Kern – das Tauschen – reduziert: Dort ist es verboten, Wohnungen für weniger als 30 Tage zu vermieten, außer man macht es kostenlos.

In Paris dürfen Hauptwohnsitze, in denen man sich definitionsgemäß mindestens acht Monate im Jahr aufhält, für den Rest der Zeit (also bis zu vier Monate) kurzzeitig vermietet werden. Für die touristische Vermietung von Nebenwohnsitzen braucht es eine Umwidmung. Anfang 2017 hat die Stadt den Aufschlag auf die Wohnungssteuer für Zweitwohnsitze von 20 auf 60 Prozent erhöht. (Quelle, derstandard.at, 01.07.2018)

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