… „Recht“ erklärungsbedürftigt …

Die Vielzahl an Vorschriften in Österreich führt bisweilen auch zu Entscheidungen, die dann doch entsprechend erklärt werden müssen. So hat auch in Innsbruck der „Amtsschimmel“ zweimal gewiehert und bei den Betroffenen einiges an Rätselraten hervorgerufen. Ob unterschiedliche Öffnungszeiten für Gastgärten, die nur wenige Meter von einander entfernt sind, oder einer „transportablen“ Sitzbank. Ganz nach der Devise „Vurschrift ist Vurschrift“. Interessant, der Tiefgaragenvergleich in Innsbruck.

Zum Thema Gastgarten: in den „Gastgartenrichtlinien“ der Stadt Innsbruck (siehe hier) wird der Domplatz als Ruhezone definiert. Dadurch wird auch eine niedere Standgebühr für den Garten verrechnet. Warum der Domplatz als Ruhezone geführt wird, sollte aber geprüft werden.

Laut einer (älteren) Umfrage einer parteinahen Wirtschaftsvertretungs würden sich Innenstadtkaufleuten und Bürgern der Landeshauptstadt mit 61 Prozent für ein Offenhalten der Schanigärten bis 24 Uhr aussprechen. 400 Fragebögen wurden ausgeteilt, 307 Rückmeldungen gab es.

Stadtblatt, 29.8.2018

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Stadtblatt, 29.8.2018

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Stadtblatt, 29.8.2018

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