„Aufsperren“ alleine ist zu wenig, begleitende Maßnahmen werden dringend benötigt. Eine Einladung zur Diskussion.
Ein Rundgang durch Innsbruck pendelt zwischen Frühlingsgefühlen und Herbstdepressionen. Einige Tage nach der ersten Wiedereröffnung des Handels zeigt sich: Öffnen ist schwieriger als schließen. Vom normalen Leben ist Innsbruck weit entfernt, nach dem ultimativen Stopp folgen die ersten Schritte langsam und mit Vorsicht.
„Aufsperren“ ist keine Krisenbewältigung. Aufsperren ist ein Teil oder der Beginn eines wichtigen wirtschaftlichen, sozialen, gesellschaftlichen Ablaufs. Nur: Offene Türen bedeuten nicht automatisch Umsatz. Offenen Türen bedeuten auch Verantwortung, die Rückkehr in die Alltäglichkeit der Verpflichtungen. Gerade hier gibt es eine Vielzahl an Möglichkeiten der Politik, begleitende Maßnahmen zu geben. Von kleinen bis zu großen Belastungen reicht die Palette, die neben dem „Aufsperren“ auf der Tagesordnung der Diskussionen stehen sollten. Geprägt wird diese Diskussion vor allem von dem Wort „Verzicht“, insbesondere „Verzicht auf Einnahme“ der öffentlichen Einrichtungen und Stellen aber auch von Privatunternehmen. Einige Beispiele, ohne Anspruch auf Vollständigkeit und einfach nur zur Diskussion gestellt.
Tourismusabgabe: ein gerne diskutiertes Thema. Kann die Pflichtabgabe für das Jahr 2020 ausgesetzt werden?
Kammerumlage (WK): Kann die Kammerumlage der Wirtschaftskammer für das Jahr 2020 ausgesetzt werden?
Kommunalsteuer: „Als einer der signifikantesten Indikatoren für einen funktionierenden Wirtschaftsstandort gilt die Kommunalsteuer“, kann man auf der Homepage der Stadt Innsbruck nachlesen. Derzeit funktioniert die Wirtschaft eindeutig nicht. Kann auf die Kommunalsteuer im Jahr 2020 verzichtet werden? Kann die Kommunalsteuer um 50 Prozent gekürzt werden? Die Kommunalsteuer ist natürlich eine wichtige Einnahme für die Stadt Innsbruck, welche Maßnahmen würde das Stadtbuget erlauben?
GIS-Gebühr: Kann die GIS-Gebühr für den ORF zeitweise ausgesetzt werden? Kann der Kulturbeitrag des Landes der im Rahmen der Vorschreibung eingehoben wird, für das Jahr 2020 ausgesetzt werden? Im Jahr 2018 waren das 620,1 Millionen Euro für den ORF. Für 2020 hat der ORF ein Budget von knapp 1 Milliarde Euro veranschlagt, 2/3 der Einnahmen stammen dabei aus den GIS-Gebühren. Kann der ORF 3 Monate auf GIS-Gebühren verzichten?
Mobilfunkbetreiber: Gefragt wie nie zuvor, dürfen sich die Mobilfunkbetreiber über eine Auslastung der Sonderklasse freuen. Die verordneten Verkehrsbeschränkungen wären ohne Handy und Internet wohl nicht bewältigbar gewesen. Das schlägt sich durchaus auf einige Rechnungen nieder, wobei die Mobilfunkbetreiber weiterhin ihrer Handhabung nachkommen und bei Zahlungsverzug die Rufnummer auch entsprechend sperren. Rechtlich wohl einwandfrei, aber … Können die Mobilfunkbetreiber auf die Einhebung der Vorschreibung für drei Monate verzichten?
Kassabelegpflicht: Über die Sinnhaftigkeit der Ausstellung eines Kassabelegs bei Barzahlung wurde aus Umweltschutzgründen schon mehrfach diskutiert, kann diese Regelung bis ende des Jahres aufgehoben werden?
Miete: Die Einhebung der Miete steht hier nicht zur Diskussion. Aber wäre es möglich bis Ende des Jahres die Einhebung der Umsatzsteuer bei Vermietungen und Verpachtung auszusetzen?
Dazu gibt es noch viele weite Bereiche, die zur Diskussion gestellt werden können. Beispiel: Gastgartengebühren, Kurzparkzonengebühren und, und, und. Vielleicht ergibt die Diskussion den einen oder anderen politischen Entscheidungsprozess.
Und für alle, die noch Informationen zur Diskussion rund um das Thema Altstadt-Baustelle benötigen. Hier die Links zu den Stadtblatt-Artikeln: der detaillierte Fahrplan der Baustelle und der Beginn der Vorarbeiten im Mai
Momentaufnahmen, Innsbruck, 21.4.2020