Stau ist derzeit wohl das Lieblingswort in der Tiroler Landeshauptstadt. Ob am Stammtisch oder auf digitalen Kommunikationsplattformen, der Weg von A nach B ist in Innsbruck derzeit nicht immer einfach. Aber nicht nur auf den Baustellen gibt es Stau und Pausen, auch die 4 Prozent Hürde oder das Projekt Bichl 3 in Igls steht und wartet.
Eigentlich war auf der Tagesordnung des Gemeinderates vom 25.4. das „neue“ Wahlrecht mit Einführung einer 4 % Klausel für den Einzug in den Gemeinderat vorgesehen. Das umstrittene und vieldiskutierte Vorhaben wurde jedoch von der Tagesordnung genommen. „Es soll nachverhandelt werden.“
Bisher haben für den Einzug in den Gemeinderat das Erreichen der Wahlzahl (bei der letzten GR-Wahl rund 1.200 Stimmen) gereicht. Für ein lokales politisches Gremium mit überschauberer Größe (vor allen an Stimmberechtigten) ein durchaus überlicher Vorgang. Vor allem in der Lokalpolitik sind „traditionelle“ Parteistrukturen nicht ausschlagebend und so mancher, der sich für etwas einsetzen möchte, kann mit dem ideologischen Umfeld einer Partei oder dem Klubzwang der Parteien nichts anfangen.
Die Kritik am Vorhaben der SPÖ Innsbruck, VP Innsbruck/Seniorenbund, FI Innsbruck, Grüne Innsbruck, FPÖ Innsbruck und NEOS Innsbruck in der demokratisch orientierten Gesellschaft ist groß. Eine hauchdünne Wahlbeteiligung von knapp über 50 % bei der letzten Gemeinderatswahl und die Bürgermeistertichwahl ohne die Hälfte der Innsbrucker Stimmberechtigten sollten demokratiepolitisch fördernde Maßnahmen erwarten lassen.
Aktueller Knackpunkt des „neuen“ Wahlrechts scheinen die Koppelungen zu sein. In Innsbruck derzeit von der VP Innsbruck und dem Seniorenbund praktiziert. Bleibt also spannend, wenn sich die Staus auf den Innsbrucker Baustellen und in der Innsbrucker Politik lösen werden.
Tiroler Tageszeitung, 26.4.2019
Thema Igls im Gemeinderat, 26.4.2019
Der Standard zum politischen Geschehen in Innsbruck, 26.4.2019
Hier der gesamte text zum nachlesen.
„Die FPÖ-Forderung birgt Zündstoff, denn würde man das Listenkoppeln in Innsbruck verbieten, könnte sich andere Tiroler Gemeinden dem anschließen wollen. Der Gemeindeverband hatte im Vorfeld der Abstimmung über die Vierprozenthürde in Innsbruck bereits gewarnt, dass dies als Ungleichbehandlung gewertet werden und somit landesweit Folgen nach sich ziehen könnte. Die letzte Entscheidung über die Wahlrechtsänderung liegt beim Landtag. Doch die auf Landesebene regierende schwarz-grüne Koalition steht den Innsbrucker Plänen angesichts der möglichen Folgen wohl mit gemischten Gefühlen gegenüber.
Somit geht das Tauziehen um eine Wahlrechtsreform – zuletzt war ein solcher Versuch 2016 gescheitert – in der Statutarstadt Innsbruck weiter. Wie berichtet hatte die seit 2018 regierende Viererkoalition unter Führung des grünen Bürgermeisters Willi kürzlich einen neuen Vorstoß gewagt. Man einigte sich mit der ebenfalls im Stadtsenat vertretenen FPÖ auf die Einführung einer Vierprozenthürde. Auch die Neos, mit zwei Mandatarinnen im Gemeinderat vertreten, hatten dafür ihre Zustimmung signalisiert.
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Federspiel bestätigt gegenüber dem STANDARD, nicht von seiner Forderung abrücken zu wollen. Denn er weiß, ohne die acht Stimmen der FPÖ kann die Vierprozenthürde den Gemeinderat nicht passieren. Für eine solche Änderung des Wahlrechts müssen bei der Abstimmung mindestens drei Viertel aller 40 Mandatare anwesend sein. Die FPÖ hält acht Sitze, die drei Kleinfraktionen je einen, das ergibt elf Stimmen. Wer sich bei der Abstimmung enthält, was die FPÖ bereits angekündigt hat, gilt als nicht anwesend. Somit würde der grün-rot-gelb-schwarzen Koalition genau eine Stimme fehlen. (Steffen Arora, 26.4.2019)“