… Nachdenkpause …

Eine unterhaltsame Woche liegt wieder hinter uns. (Fasching, Gastgärten, Sicherheit, FCW-Trainingszentrum). Einige Themen aus der Landeshauptstadt bleiben weiterhin in Diskussion und werden auch in den nächsten Tagen für Gesprächsstoff sorgen.

Die Nachdenkpause der Stadt Innsbruck in Sachen Faschingsdienstag sorgt zumindest an einigen Stammtischen für Unterhaltung. „Wenn auch nicht immer zum Lachen, erinnert die Stadtpolitik das ganze Jahr über an das närrische Treiben.“

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TT, 16.2.2019

Die sechsseitige Gastgartenrichtlinie der Stadt Innsbruck bleibt im Brennpunkt. Immerhin ist laut Richtlinie die Gastgartensaison seit 1. Feber eröffnet. Für Diskussionen ist bei den vorgeschriebenen Regelungen auf alle Fälle gesorgt, Beispiele (Original der Richtlinie, auch Hervorhebungen!)

„Pro Gastgarten ist nur eine Preis-/ Werbe- oder Menütafel erlaubt. Die Anbringung von nicht genehmigten Preis /Werbe- oder Menütafeln an den Hauswänden ist generell ganzjährig untersagt.

Vorhandensein eines „ganzjährigen“ Gastronomiebetriebes:  Der Gastronomiebetrieb muss ganzjährig, d.h. auch außerhalb der vom 01.02. bis 30.11. festgelegten Gastgartensaison, regelmäßig und im üblichen Umfang geöffnet sein;

Betriebszeiten (inkl. Auf- und Abbau) der Gastgärten:

  1. a) Gastgartenzeiten in der Altstadt, nördl. Maria-Theresien-Straße und Adolf-Pichler-Platz:

01.02. bis 30.04. ab 10:30 Uhr – 22:00 Uhr + 30 Minuten Aufräumzeit

01.05. bis 31.08. ab 10:30 Uhr – 23:00 Uhr + 30 Minuten Aufräumzeit

01.09. bis 30.11. ab 10:30 Uhr – 22:00 Uhr + 30 Minuten Aufräumzeit

Die Betriebszeit umfasst den Auf- und Abbau des Gastgartens. Das heißt ab 10:30 Uhr (inkl. Aufbau) und 22:30 Uhr bzw. 23:30 Uhr (inkl. Aufräumzeit / Abbau).

Aufgrund der Ladezone bis 10:30 Uhr ist ein vorheriger Aufbau und Betrieb des Gastgartens nicht gestattet.

An Sonn- und Feiertagen darf der Gastgarten ab 9:30 Uhr (Aufbau erst ab 09:30 Uhr) betrieben werden.

Am Domplatz: Aufgrund der dortigen Ruhezone – Betrieb bis längstens 22.00 Uhr (inkl. 30 Minuten Aufräumzeit).

Das Gastgartenmobiliar ist in den Nachtstunden in der Betriebsbestuhlung (d.h. so wie es während der Betriebszeit aufgestellt ist), innerhalb der genehmigten Gastgartenfläche aufzustellen und zu sichern, damit dieses nicht von der Gastgartenfläche entfernt werden kann. Allfällig erforderliche Rückbauten sind zur Gänze zu entfernen. Ein Aufeinanderstapeln von Gastgartenmobiliar hat zu unterbleiben!

Bei Vorhandensein einer Toilettenanlage in seinem Gastbetrieb verpflichtet sich der Gastgarten-Betreiber, diese nicht nur Gästen, sondern bei Bedarf auch Passanten (Einzelpersonen) ganzjährig zu gestatten.

Weitere Auflagen:

WC-Benützung ganzjährig, Verbot des Hausausschankes in der Altstadt während des Christkindlmarktes, die Aufstellung, die Anbringung und der Betrieb von Heizungsanlagen (Heizpilze, Infrarotstrahler etc.) ist nicht gestattet, etc.)“

Das Thema Pachtgebühren ist hierbei noch nicht erwähnt.

TT, 14.2.2019

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TT, 15.2.2019:

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Bei Thema Verbote und Richtlinien spielte in den vergangenen Tagen auch die Sicherheit in den Innsbrucker Stadtteilen eine Rolle.

Kronen Teitung, 11.2.2019

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TT, 14.2.2019

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Krone, 14.2.2019

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Abschließend noch ein Blick auf den FC Wacker Innsbruck, der in Mieming ein Trainingszentrum plant.

Mieminger Dorfzeitung, Feber 2019

TT, 16.2.2019

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