„Artikel 3 der Menschenrechte: Jeder Mensch hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person.
Der Staat ist verpflichtet, die Freiheit und Sicherheit seiner Bewohnerinnen und Bewohner zu schützen und alles mögliche und zumutbare vorzukehren, damit dieses Recht auch nicht von privater Seite (seien es Individuen oder Organisationen) verletzt werden kann.“
Seit heute, 1.12., ist in einem Innsbrucker Straßenbereich die Waffenverbotszone (die erste in Österreich) in Kraft getreten. Die Vorbereitungen dafür wurden interessanterweise schon vor dem Mord am 21jährigen Bregenzer getroffen.
Eine von vielen begleitenden Maßnahmen, die für die Sicherheit (objektives und subjektives Sicherheitsgefühl) für die Bevölkerung ergriffen werden müssen. Die Sicherheitsbaustelle für die lokalen, regionalen und Bundespolitiker ist groß.
Gerade bei den Bögen ist die Sicherheitsdiskussion seit Jahren ein Thema. Eigentlich seit August 1986, als die Chaostage stattfanden, und erste Maßnahmen ergriffen wurden. Und jetzt sollte statt der „Wer ist verantwortlich“-Diskussion ein Maßnahmenpaket nicht nur vorliegen, sondern auch umgesetzt werden, nur einige Beispiele von vielen:
- Bauliche Maßnahmen (Straßenbeleuchtung unter Berücksichtigung der Anrainer. Eingangsbereich der Lokale, Durchgänge der Bögen)
- Qualitätsvolle Videoaufzeichnungen
- Unterstützung der Lokalbetreiber bei Maßnahmen zur Sicherheit
die Stadt Innsbruck finanziert 2 mobile Mitarbeiter, die im Bereich der Hotspots dank ihrer Sprachausbildung deeskalierend eingreifen können;
MÜG und die unterschiedlichen Polizeieinheiten (Streifen, Hundestaffel, Zivile) wechseln sich bei ihren Kontrollgängen entlang der Bogenmeile ab, damit eine fast durchgehende Überwachung möglich ist; - Die Stadt Innsbruck richtet in einem der leerstehenden Bögen ein „Kommunikationsbüro“ ein, bei der sich Menschen, die sich bedroht, verfolgt, angegriffen fühlen oder Zeuge strafbarer Handlungen wurden, geschützt und sicher beraten lassen können. Dieses Kommunikationsbüro ist durchgehend über das Wochenende geöffnet.
- Konsequente Umsetzung der rechtlichen Rahmenbedingungen durch die Exekutive.
- Überdenkung des Zeugenschutzes, vor allem im Drogenbereich. Bei Aufgriff eines Verdächtigen, der auch entsprechende Suchtmittel mit sich führt, soll aus Sicherheitsgründen auf eine Zeugenaussage vor Gericht verzichtet werden können.
- Und vieles, vieles, vieles mehr …
Sicherheit ist ein wichtiges Gut und für das gesellschaftliche Zusammenleben von großer Bedeutung. Die Rahmenbedingung dafür schaffen die Politiker und daher haben auch diese die Verantwortung und die Pflicht zu handeln.
Hochbezahlte Politiker, die durchaus auch einen Eid auf die Verfassung geleistet haben, bemühen sich aus parteipolitischen Erwägungen, medialpolitischer Sehnsucht, Schlagzeilengier und in der Hoffnung dank eines Likes oder 280 Zeichen Tweets, die Absolution der Nächstenliebe oder zumindest Aufmerksamkeit zu ergattern, Ressortverantwortliche auf ihre parteipolitische Zugehörigkeit zu verkürzen. Politische Verantwortung schaut wohl ein wenig anders aus. (private Meinung des Autors)