Die Sitzungen des Innsbrucker Gemeinderates sind öffentlich (bis auf wenige Teilbereiche), die Sitzungen des Stadtsenats sind nicht öffentlich. Obwohl der Stadtsenat zahlreiche GR-Anträge nach Vorliegen der Amtsberichte behandelt.
Die Sitzungen der Ausschüsse des Gemeinderates sind ebenfalls nicht öffentlich. Und auch die sinnvolle Idee, Mitglieder einer im Gemeinderat vertretenen Liste in die Ausschüsse zu entsenden, ist derzeit rechtlich nicht möglich. Nur ein im Gemeinderat angelobter Mandatar kann derzeit in einem Auschuss mitarbeiten.
Transparenz geht wohl anders.