Barrierefreiheit ist eine große Aufgabe für die Gesellschaft. Der Innsbrucker Hausberg soll dabei ein Vorzeigeprojekt für die Mobilität aller Menschen sein. Um barrierefrei zu sein, gibt es zahlreiche Regelungen und Vorgaben bei der Baudurchführung.
Beispiel: barrierefrei Toiletten. Im Interesse der Selbstständigkeit der Rollstuhlfahrer sind 90 cm ideal. Diese Breite wird auch in der OIB-Richtlinien angeführt. Gängige Straßenrollstühle und Sportrollstühle haben ein Breite von rund 70 bis 75 cm.
Bei den barrierefreien Toiletten am Patscherkofel wurde der Maßstab für den Eingang aber eher knapp bemessen. Eine Türe hat eine Breite von 80 cm, bei der zweiten Toilette mit Automatik und Klemmschutz nur 75 cm. Eine Vorbildwirkung sieht wohl anders aus.
Immerhin gibt es eine Anzahl an ÖNORMEN zur Orientierung – siehe Beitragsende.
Der Patscherkofel wird dank der intensiven Diskussion über die Kostenentwicklung (siehe dazu auch hier) im Stadtsenat am 13.6. und im Gemeinderat am 14.6. (zumindest in der Tagesordnung als Punkt 7, c) Anträge des Stadtsenats vorgesehen) für einige interessante Wortmeldungen sorgen.
Mesut Onay steht bei der „ersten“ Arbeitssitzung des neuen Gemeinderates gleich im Mittelpunkt. Als Listenführer der „Alternativen Liste Innsbruck“ zeichnet er sich Verantwortlich für das Thema der aktuellen Stunde: „Innsbruck als soziale Stadt – Dem neoliberalen Bundestrend gemeinsam die Stirn bieten!“ Und er soll auch die Obmannschaft des Kontrollausschusses übernehmen. NEOS (2 Sitze), Liste Fritz, Gerechtes Innsbruck und Alternative Liste (je 1 Sitz) wollen gemeinsam agieren. Sie haben sich darauf geeinigt, den Vorsitz im Kontrollausschuss zunächst Mesut Onay von der Alternativen Liste zu überlassen. Später soll gewechselt werden.
Foto, Mesut Onay, FB, 11.6.2018
Tagesordnung, Gemeinderatssitzung 14.6.2018:
ÖNORMEN barrierefreies Bauen:
ÖNORM B 1600
In der ÖNORM B 1600 sind die „Planungsgrundlagen für das Barrierefreie Bauen“ definiert (z.B. Gehsteige, Rampen, Eingangsbereiche und Türen).
Die nachstehenden ÖNORMEN B 1601 bis B 1603 sind in Verbindung mit der (Basis-)ÖNORM B 1600 anzuwenden:
ÖNORM B 1601
Die ÖNORM B 1601 beinhaltet die „Planungsgrundlagen für barrierefreie Gesundheitseinrichtungen, assistive Wohn- und Arbeitsstätten“.
ÖNORM B 1602
Die ÖNORM B 1602 behandelt das Thema „Barrierefreie Bildungseinrichtungen“.
ÖNORM B 1603
Die ÖNORM B 1603 beinhaltet die „Planungsgrundlagen für barrierefreie Tourismus- und Freizeiteinrichtungen“.
Weitere ÖNORMEN
Zum Thema Barrierefreiheit existieren – neben den bereits genannten – noch eine ganze Reihe weiterer Normen, welche für Menschen mit Behinderungen von besonderem Interesse sind, wie beispielsweise:
ÖNORM EN 81-70: „Sicherheitsregeln für die Konstruktion und den Einbau von Aufzügen – Besondere Anwendungen für Personen- und Lastenaufzüge – Teil 70: Zugänglichkeit von Aufzügen für Personen einschließlich Personen mit Behinderungen“
ÖNORM V 2102: „Technische Hilfe für sehbehinderte und blinde Menschen, taktile Bodeninformation“
Sie enthält die Bestimmungen zur Kennzeichnung von Wegen und Hindernissen mit taktilen Bodeninformationen.
ÖNORM A 3011, Teil 3: „Grafische Symbole für die Öffentlichkeitsinformation“
Sie enthält grafische Symbole zur Kennzeichnung behindertengerechter Einrichtungen und Anlagen.
ÖNORM A 3012: „Visuelle Leitsysteme für die Öffentlichkeitsinformation“
Sie enthält Regeln zur Gestaltung von Informationselementen.
ÖNORMEN werden vom Austrian Standards Institute (ASI – Österreichisches Normungsinstitut) herausgegeben und regelmäßig aktualisiert.