Enthaltung

In der Fastenzeit ist Enthaltung ja nichts Außergewöhnliches. In der vorletzten Sitzung des derzeit noch bestehenden Gemeinderates sorgen „Enthaltungen“ aber für eine Besonderheit.

Die SP hat einen Antrag zum Thema Linie 6 eingebracht. Nach einer emotionalen Diskussion kam es zur Abstimmung. – 25 (in Worten fünfundzwanzig) von 40 Gemeinderäten haben sich dabei ihrer Stimme enthalten.

Irritierend dabei: lt. Tiroler Gemeindeordnung gilt eine Enthaltung als Ablehnung. § 45, Abs. 2 „Zu einem gültigen Beschluss des Gemeinderates ist, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist, die Mehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder des Gemeinderates erforderlich. Stimmenthaltung gilt als Ablehnung. Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt.“

Also hätten die Regierungsfraktionen Für Innsbruck, Grüne und Innsbrucker Volkspartei auch mit „Nein“ gegen den Antrag der Regierungskollegen von der SPÖ stimmen können.

Zumindest ein aktiver Beitrag des Gemeinderates für Diskussionen an den Stammtischen ist somit geleistet 😊 Egal ob Stimmenthaltung, Klubzwang, freies Mandat, für Themen ist gesorgt.

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