… neue Regierung …

Mit den Beschlüssen der Parteigremien der Tiroler Volkspartei und der Tiroler Grünen gibt es in Tirol die AUflage 2 der schwarz/grünen Koaltion im Landtag. Die Landesregierung ist mit Persönlichkeiten der VP und Grünen besetzt. Siehe weiter unten.

In Sachen Gemeinderatswahl war diesmal der Inn-Pirat Heinrich Stemeseder zu Gast bei der TT und einmal mehr gibt es den Vorschlag eines „Fairness-Abkommens“.

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Der TT Chat mit Heinrich Stemeseder zum Nachlesen.

Neue Koalitionsregierung in Tirol

Artikel in der TT vom 22.03.2018 zu VP/Grüne Koalition II

Artikel in der Krone vom 22.03.2018 zur neuen Regierung

Zur Erinnerung: bis 1999 gab es das System der Proporzregierung. Die Parteien waren je nach Stärke in der Regierung (Regierungssitzung) vertreten. 1998 hat man sich auf eine Verfassungsreform geeinigt, die mit 1999 in Kraft trat.“

„In Tirol betrieb Landeshauptmann Wendelin Weingartner die Änderung der Verfassung nach dem Salzburger Beispiel mit Nachdruck. Am 15. August 1998 einigten sich ÖVP und SPÖ in Tirol auf die Verfassungsreform.

Am 7. Oktober 1998 beschloss der Tiroler Landtag mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ, Grünen sowie Teilen der FPÖ (vier Abgeordnete der FPÖ sprachen sich für die Beibehaltung des Proporzsystems aus) die neue Landesverfassung, nach welcher auch in Tirol mit den Landtagswahlen am 7. März 1999 klar zwischen Regierungs- und Oppositionsrolle getrennt wird.

Auch in Tirol wurden die Rechte der Opposition gestärkt. Dazu wurde das Gesetz über die Untersuchungsausschüsse und die Geschäftsordnung des Tiroler Landtages novelliert.

Die wesentlichen Punkte der Reform

  • Die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses kann von zehn Abgeordneten verlangt werden, wobei der Gegenstand der Untersuchung und der Untersuchungsauftrag von die er Minderheit bestimmt werden kann.
  • Mit dem im Beschluß über die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses festgelegten Gegenstand und Auftrag der Untersuchung ist verbindlich der Rahmen vorgegeben, innerhalb dessen die Beweisaufnahme durch den Untersuchungsausschuß zu erfolgen hat.
  • Jedes Mitglied eines Untersuchungsausschusses hat das Recht, seine Bewertung des Ergebnisses der Untersuchung und seine Anträge an den Landtag in den Bericht über die Tätigkeit des Untersuchungsausschusses aufnehmen zu lassen.
  • Die sitzungsfreien Zeiten des Landtages werden verkürzt.
  • Die Informationsrechte der Abgeordneten werden dahingehend erweitert, daß ihnen das Recht auf Einsichtnahme in die Beschlußprotokolle der Landesregierung sowie das Recht auf Akteneinsicht in bestimmten Angelegenheiten eingeräumt wird.
  • Jeder Klub erhält das Recht, Anträge im Landtag einzubringen; solche Anträge müssen von mehr als der Hälfte der Klubmitglieder unterfertigt sein (eine wesentlich engere Bestimmung als in den meisten anderen Bundesländern).
  • Für alle Landtagssitzungen wird eine Aktuelle Stunde eingeführt. Das Recht, für die Aktuelle Stunde ein Thema vorzugeben, soll nach einem Rotationsprinzip den Parteien abwechselnd zukommen.
  • Der Landeshauptmann wird verpflichtet, nach einer Wahl oder in der folgenden Sitzung des Landtages eine Regierungserklärung abzugeben.

Neben der Stärkung der Rechte der einzelnen Abgeordneten und der Klubs (wie sie z. B. in Salzburg noch wesentlich weitgehender sind), enthält dieses Paket zur Demokratiereform in Tirol auch eine Verbesserung der direkt-demokratischen Einrichtungen und zieht damit mit den meisten anderen Bundesländern gleich. So wird das Unterstützungserfordernis für Volk begehren, Volksabstimmungen und Volksbefragungen, die von Landesbürgern initiiert werden, von derzeit 10.000 auf 7500 Wahlberechtigte herabgesetzt.

Die neue Tiroler Landesverfassung wurde – da landesverfassungsrechtlich nicht notwendig – keiner Volksabstimmung unterzogen.“

Quelle: Franz Schausberger, Die Abschaffung des Proporzsystems, Jahrbuch für Politik 1998

 

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